Förderrechner

Wieviel Förderung steht mir zu?

Schätzen Sie in wenigen Klicks Ihre Heizungsförderung für eine neue Wärmepumpe (KfW 458) — nach den seit 21. Juli 2026 gültigen Konditionen: Höchstkosten 28.000 €, bis zu 80 % Zuschuss. Unverbindlich und ohne Datenweitergabe.

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Neu ab 21.07.2026
KfW 458 · Merkblatt 07/2026
Keine Datenspeicherung
Ihre aktuelle Heizung
Eigentum & Gebäude

Einkommensbonus +30 % (Staffel seit 21.07.2026).

Neue Wärmepumpe & Investition

Förderfähig sind BAFA-gelistete Wärmepumpen mit JAZ ≥ 3,0. Der frühere Effizienzbonus (+5 %) ist seit 21.07.2026 entfallen.

Ihr Förderpaket
BEG
2028
Grundförderung30 %
Klimageschwindigkeits­bonus16 %
Einkommensbonus30 %
Wertschöpfungsbonus (ab 2027 geplant)0 %
Gesamter Fördersatz76 %
Förderfähige Kosten26.000 €
Voraussichtliche Förderung19.760 €
Ihr Eigenanteil (nach Förderung)6.240 €
  • Der frühere Effizienzbonus (+5 % für natürliche Kältemittel) ist seit 21.07.2026 entfallen.
  • Ab 01.02.2027 sinken die förderfähigen Höchstkosten halbjährlich um 750 € (bis 22.000 € ab August 2030), die Grundförderung sinkt ab Q1 2027 auf 15 % und der Klimabonus läuft bis August 2028 aus. Frühzeitig beantragen lohnt sich.
Was sich zum 21. Juli 2026 geändert hat
  • Förderfähige Höchstkosten für die 1. Wohneinheit von 30.000 € auf 28.000 € gesenkt.
  • Klimageschwindigkeitsbonus von 20 % auf 16 % reduziert — ab Februar 2027 halbjährlich −4 Prozentpunkte, Wegfall ab August 2028.
  • Einkommensbonus jetzt gestaffelt: 40 % / 30 % / 10 % (bis 30.000 € / 40.000 € / 50.000 € zvE), je Stufe +10.000 € mit minderjährigem Kind.
  • Effizienzbonus (+5 %) ersatzlos entfallen.
  • Maximaler Zuschuss laut KfW bis zu 80 % der förderfähigen Kosten.
  • Ab 01.02.2027 sinken die Höchstkosten halbjährlich um 750 € (bis 22.000 € ab August 2030); Grundförderung sinkt ab Q1 2027 auf 15 %, geplanter Wertschöpfungsbonus (EU-Fertigung) +15 %.
Quellen & Versionsstand
  • KfW Programm 458 — „BEG Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude", Merkblatt Stand 07/2026, Konditionen gültig ab 21.07.2026
  • BEG-EM-Förderrichtlinie 2026 (BMWE) — Umsetzung der Eckpunkte des Haushaltsausschusses vom 08.07.2026 im Zuge des Gebäudemodernisierungsgesetzes
  • KfW-Infografik „Anpassungen der Heizungsförderung Juli 2026" — Höchstkosten 28.000 € / 15.000 € / 8.000 €, halbjährliche Absenkung ab 01.02.2027
  • BAFA — Liste förderfähiger Wärmepumpen, JAZ ≥ 3,0, Schallanforderungen seit 01.01.2026
  • Einkommensbonus — zu versteuerndes Haushaltseinkommen nach § 2 Abs. 5 EStG
Geprüft: August 2026 Keine Gewähr auf Vollständigkeit Unverbindliche Schätzung
So beantragen Sie die Förderung
  1. Liefer-/Leistungsvertrag abschließen — mit aufschiebender Bedingung „Förderzusage".
  2. Antrag bei der KfW stellen (Programm 458) — über das KfW-Zuschussportal.
  3. Förderzusage abwarten, dann erst Bestellung & Montage durchführen.
  4. Nach Inbetriebnahme die Bestätigung nach Durchführung einreichen — die Auszahlung erfolgt direkt aufs Konto.

Tipp: Ein zugelassener Energie­effizienz-Experte (EEE) ist Pflicht — das übernimmt IEE für Sie.

Unabhängige Verbraucher­informationen

Bevor Sie sich entscheiden, lohnt der Blick auf neutrale Beratung. Die Verbraucher­zentrale bietet kostengünstige Energieberatung — bundesweit und anbieterneutral.

Berechnungs­grundlagen anzeigen
  • Grundförderung 30 %, Klimageschwindigkeitsbonus 16 %, Einkommensbonus 40/30/10 %. Obergrenze: 80 %.
  • Förderfähige Kosten EFH: 28.000 € · 2.–6. WE: je +15.000 € · ab 7. WE: je +8.000 €.
  • Gas-/Biomasseheizung: Klimabonus erst ab 20 Jahren Betriebszeit.
  • Effizienzbonus (+5 %) seit 21.07.2026 entfallen; Wertschöpfungsbonus (+15 %, EU-Fertigung) erst ab 2027 geplant und hier nicht eingerechnet.
  • Mieter:innen sind nicht direkt antragsberechtigt.
  • Quellen: KfW 458 (Merkblatt 07/2026), BEG-EM-Förderrichtlinie 2026 (BMWE), BAFA. Stand: August 2026.